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Jahresendabrechnung für Strom und Gas: Das sollten Sie wissen

Lesen Sie hier, wie Sie den Zählerstand ablesen und wie Sie uns den Stand übermitteln können. Und so prüfen Sie Ihre Jahresabrechnung richtig:

So lesen Sie Ihren Gaszähler und Stromzähler richtig ab: Zählernummer auf dem Gerät und Zählerstand im Zahlenfeld.

In den vergangenen Wochen haben viele Kundinnen und Kunden ihre Jahresendabrechnung für Strom und Gas erhalten. Diese enthält neben dem Jahresverbrauch auch die bereits geleisteten Zahlungen, den bisherigen Abschlag sowie die Abschlagszahlung für das kommende Jahr. Damit Sie den Durchblick behalten, haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst.

Warum ist die Zählerstandsmeldung so wichtig?

Ihr Energieversorger fordert Sie in der Regel zur Meldung Ihres Zählerstandes auf. Der gemeldete Stand bildet die Grundlage für die Abrechnung Ihres tatsächlichen Verbrauchs. Fehlt diese Information, wird Ihr Verbrauch rechnerisch ermittelt. Dies kann dazu führen, dass Ihre Rechnung nicht exakt Ihrem tatsächlichen Verbrauch entspricht. Auch eventuelle Nachzahlungen oder Gutschriften basieren dann auf einer rechnerischen Schätzung.

Um eine korrekte Abrechnung zu gewährleisten, empfehlen wir Ihnen, Ihren Zählerstand immer rechtzeitig zu melden. Hierfür stehen Ihnen verschiedene Wege zur Verfügung:

  • Per Post mit der zugesandten Ablesekarte

  • Digital per QR-Code oder Online-Formular auf der Website Ihres Energielieferanten

  • Per E-Mail oder telefonisch

Halten Sie dabei Ihre Kunden- und Marktlokationsnummer oder Ihre Zählernummer bereit. Diese Angaben finden Sie auf Ihrer letzten Abrechnung oder direkt auf Ihrem Zähler.

Schritt für Schritt: So prüfen Sie Ihre Jahresabrechnung

Eine Energierechnung kann auf den ersten Blick kompliziert erscheinen. Mit diesen einfachen Prüfschritten stellen Sie sicher, dass alles korrekt ist:

  1. Sind Sie der richtige Adressat?
    Prüfen Sie Namen, Adresse und Kundennummer. Besonders in Mehrfamilienhäusern kann es zu Verwechslungen kommen. Kontrollieren Sie auch Ihre Zählernummer und Marktlokationsnummer.

  2. Stimmt der Zählerstand?
    Vergleichen Sie Anfangs- und Endzählerstand mit Ihren eigenen Ablesewerten. Der Lieferant muss angeben, ob diese gemeldet, hochgerechnet oder geschätzt wurden. Bei Abweichungen können Sie eine Korrektur anfordern.

  3. Abrechnungszeitraum und Preisänderungen prüfen
    Kontrollieren Sie, ob der Abrechnungszeitraum korrekt ist und eventuelle Preisänderungen richtig berücksichtigt wurden.

  4. Ist der berechnete Preis korrekt?
    Vergleichen Sie die angegebenen Preise mit Ihrem Vertrag. Die Kosten setzen sich aus Grundpreis und Arbeitspreis pro Kilowattstunde (kWh) zusammen.

  5. Wurden die Abschläge korrekt verrechnet?
    Die bereits gezahlten Abschläge sollten vollständig mit dem Gesamtbetrag der Rechnung verrechnet sein.

  6. Ist der Rechnungsbetrag plausibel?
    Der Rechnungsbetrag ergibt sich aus Verbrauch, Arbeitspreis und verrechneten Abschlägen.

  7. Verbrauchsstelle und Bankverbindung kontrollieren
    Falls Sie ein SEPA-Mandat erteilt haben, stellen Sie sicher, dass die richtige Bankverbindung angegeben ist. Auch die Verbrauchsstelle sollte mit Ihrer tatsächlichen Adresse übereinstimmen.

Falls Sie Fragen zur Rechnung haben, wenden Sie sich an Ihren Energielieferanten. Eine verständliche Erklärung hilft, Missverständnisse zu vermeiden.

Sonderkündigungsrecht bei Preisanpassungen

Falls sich Ihr Arbeitspreis oder Grundpreis für das kommende Jahr geändert hat, haben Sie ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht. Möchten Sie Ihren Anbieter wechseln, benötigen Sie Ihre 11-stellige Marktlokationsnummer. Diese finden Sie auf Ihrer letzten Abrechnung. Die Marktlokationsnummer dient zur eindeutigen Identifikation Ihrer Verbrauchsstelle.

Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen weiter!

Die Stadtwerke Ribnitz-Damgarten stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. Besuchen Sie unser Service-FAQ oder unser #srdABC-Lexikon auf unserer Website:

So behalten Sie den Überblick über Ihre Energieabrechnung!