Allgemeine Bedingungen für Netzzugang und Netznutzung
Auf der Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes und den Ergänzenden Verordnungen gewährt die Stadtwerke Ribnitz-Damgarten GmbH allen Lieferanten einen diskriminierungsfreien Zugang und eine Nutzung des örtlichen Verteilnetzes.
Durch konsequente Anwendung der Mandantentrennung ist die absolute Prozessidentität zu allen Lieferanten gewährleistet. Auf den folgenden Seiten finden alle zukünftigen oder bereits bestehenden Netznutzer alle Informationen zur Umsetzung erforderlicher Geschäftsprozesse.
Ihr Ansprechpartner
Frau Zülsdorf
Tel.: (03821) 89 33 - 11
Informieren Sie sich über:
NutzungsbedingungenNutzungsentgelte Verträge Lastprofilverfahren
Vertragsgrundlagen für Netzzugang und Netznutzung
Nutzungsbedingungen
Die Stadtwerke Ribnitz-Damgarten GmbH gewährt Lieferanten auf der Grundlage der Vorgaben des europäischen und deutschen Energiewirtschafts- und Wettbewerbsrechts die Nutzung ihres kommunalen Verteilernetzes zum Zwecke der Durchleitung von Erdgas und Gas alternativer Energiegewinnung, das die Anforderungen der Kompatibilität erfüllt.
Die Stadtwerke Ribnitz-Damgarten GmbH wird dem Lieferanten entsprechend den Regelungen des EnWG und der gültigen Kooperationsvereinbarung (siehe unten) die Nutzung ihres Endverteilungsnetzes ermöglichen. Grundlage der Nutzung ist der zwischen der Stadtwerke Ribnitz-Damgarten GmbH und dem Lieferanten abzuschließende Ausspeisevertrag/ Lieferantenrahmenvertrag (siehe unten) sowie das Vorhandensein freier Kapazitäten.
Transport und Ausspeisung erfolgen entsprechend den geltenden, allgemein anerkannten Regeln der Technik, den DVGW-Richtlinien und den DIN-Normen.
Datenaustausch
Im Beschluss BK 07-06-067 der Bundesnetzagentur werden die Kommunikationsparameter für einen einheitlichen Geschäftsprozess beim Lieferantenwechsel definiert. Grundsätzlich sind die Datenformate ab dem 01.08.2008 anzuwenden. Der Datenaustausch im Netzzugangs- und Netznutzungsmanagement erfolgt per E-Mail: sw_ribnitz_gas_netz@kvasy.de
Die Netznutzung wird grundsätzlich nur solchen Lieferanten gewährt, die über eine Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung verfügen.
Zur Absicherung möglicher aus der Netznutzung resultierender Risiken können von der Stadtwerke Ribnitz-Damgarten GmbH entsprechende Sicherungsleistungen, wie z. B. Bankbürgschaften oder Vorauszahlungen, verlangt werden. Entsprechendes wird im Ausspeisevertrag / Lieferantenrahmenvertrag an Hand der Vorgaben zur Bonitätsprüfung geregelt.
Verteilung
Die Stadtwerke Ribnitz-Damgarten GmbH betreibt ein vermaschtes kommunales Endverteilernetz. Es beinhaltet die Druckstufen Niederdruck, Mitteldruck und Hochdruck. Die Versorgung erfolgt aus dem Niederdrucknetz (50 mbar) und dem Mitteldrucknetz (900 mbar). Es bestehen keine separaten Teilnetze.
Grundsätzlich wird für die Kundenanlagen ein Betriebsdruck von 22 mbar über entsprechende Hausdruckregler zur Verfügung gestellt. Andere Druckstufen sind je nach vorgelagertem Netzdruck möglich.
Netzkopplungspunkte - vorgelagerte Netze
Netzkopplungspunkte:
- GDRMA Petersdorf
- GDRMA Borg
Vorgelagerter Netzbetreiber:
HanseGas GmbH / Netzbetreiber-Nr. 700339
- GDRMA Daskow
Vorgelagerter Netzbetreiber:
Ontras Gastransport GmbH / Netzbetreiber-Nr. 700820
Die Übernahme kann zzt. an einem der vorhandenen 3 Netzkopplungspunkte erfolgen. Die Übergabestationen Daskow (PN 25) und Borg (PN 16) sind Eigentum der Stadtwerke Ribnitz-Damgarten GmbH. Die Station Petersdorf (PN 25) ist Eigentum der HanseGas GmbH . Die Anschlussleitungen befinden sich grundsätzlich im Eigentum des vorgelagerten Netzbetreibers.
Ausspeisepunkte
Die Netzausspeisung erfolgt grundsätzlich über vorhandene bzw. neu zu errichtende Hausanschlüsse an Letztverbraucher. Eine Ausspeisung an Weiterverteiler existiert nicht.
Gasqualität
Das in das Netz der Stadtwerke Ribnitz-Damgarten GmbH einzuspeisende und zu transportierende Erdgas muss eine Gasbeschaffenheit aufweisen, die die Stadtwerke Ribnitz-Damgarten GmbH im Hinblick auf die übrigen von ihr zu transportierenden Gasmengen die Beachtung der eichrechtlichen Bestimmungen bei gleichzeitiger Einhaltung des DVGW-Regelwerks - speziell der G 260 und der G 685 - erlaubt. Die Stadtwerke Ribnitz-Damgarten GmbH verteilt H-Gas der 2. Gasfamilie.
Jahresmenge und max. stündliche Leistung werden im Netzkopplungsvertrag mit dem vorgelagerten Netzbetreiber verbindlich geregelt.
Eine separate Transportanfrage ist nicht vorgesehen. Diese entsteht automatisch mit der Kündigung und Netznutzungsanmeldung in dem entsprechenden Format aus der Kooperationsvereinbarung durch den neuen Händler.
Aus dem Niederdrucknetz darf als Einzelmenge maximal bis zu 100 m³/h entnommen werden. Für das Mitteldrucknetz beträgt die maximale Einzelentnahme bis zu 1000 m³/h. Je nach Lage des zu versorgenden Kunden können diese Werte geringer ausfallen.
Das Entgelt für die Netznutzung wird sich auf einen Zeitraum von einem Jahr beziehen und sich aus folgenden Komponenten zusammensetzen:
Arbeitsentgelte (Netz der Stadtwerke RDG und vorgelagerte Netze)
+ Grundpreis (bei unterjährigen Verträgen anteilig berechnet)
= Netznutzungsentgelt, netto
+ Entgelt für Messstellenbetrieb
+ Entgelt für Messung
+ Konzessionsabgabe / Mengen gestaffelt
= Netzkosten, netto
+ Umsatzsteuer
= Netzkosten, brutto
Bei leistungsgemessenen Kunden wird anstelle des Grundpreises ein Leistungspreis berechnet. Entgelte für unterbrechbare Kapazitäten sind nicht bestimmt. Es gibt zurzeit keine Kundenanlagen mit unterbrechbaren Kapazitäten.
Auf Basis des Vorjahresverbrauches für die betreffenden Ausspeisestellen sowie der jeweils gültigen und gewälzten Netznutzungsentgelte erstellt der Netzbetreiber eine Abschlagsrechnung. Die ermittelten Abschläge werden bis zum 15. des laufenden Monats berechnet bzw. sind unter Angabe der Vertrags- oder Kundennummer zu überweisen. Die grundsätzliche Abrechnungsperiode ist das Kalenderjahr. Bis zum 31. Januar eines jeden Jahres wird an Hand der Verbrauchsablesung bzw. Verbrauchshochrechnung und unter Einbeziehung der geleisteten Abschlagszahlungen eine Jahres-Netznutzungsrechnung erstellt. Diese Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen bzw. entsprechend den Vorgaben zur elektronischen Rechnungslegung fällig.
Der Lieferant wird nach Maßgabe der Anforderungen des Netzbetreibers sicherstellen, dass durch das eingespeiste Gas keine bestehenden anderweitigen vertraglichen Verpflichtungen bei anderen Erdgaskunden verletzt werden.
Der Lieferant wird dafür sorgen, dass ein Ansprechpartner benannt wird, der über die erforderlichen Fähigkeiten und Kompetenzen verfügt.
Der Lieferant wird die finanziellen Verpflichtungen übernehmen, die sich im Zusammenhang mit der Netznutzung z.B. durch Planung, Bau und Betrieb neuer Übernahmestationen oder Leitungen, durch Änderungsmaßnahmen an bestehenden Übernahmestationen oder Leitungen, durch Installation und Wartung neuer Messgeräte o. ä. ergeben. Weitere Pflichten können im Ausspeisevertrag / Lieferantenrahmenvertrag vereinbart werden.
Als Ansprechpartner für den Lieferanten stehen bei der Stadtwerke Ribnitz-Damgarten GmbH folgende Personen zur Verfügung:
Abteilung: Technische Verwaltung
Namen: Herr Pott, Frau Zülsdorf
Tel.: (03821) 8933-30 oder (03821) 8933-11
Fax: (03821) 8933-55
PDFs zum Download
Die Stadtwerke Ribnitz-Damgarten GmbH stellen hier die aktuellen Preisblätter zur Netznutzung für ihre Kunden bereit. Bei Fragen stehen wir gerne zu ihrer Verfügung.
ↆ Preisblatt Netznutzung 2025 mit Beispielen (vorläufig, gültig ab 01.01.2025)
ↆ Preisblatt Netznutzung 2024 mit Beispielen (gültig ab 01.01.2024)
ↆ Preisblatt Netznutzung 2023 mit Beispielen (gültig ab 01.01.2023)
Die erforderlichen Verträge und Vereinbarungen – Lieferantenrahmenvertrag, Kooperations- und EDI-Vereinbarung – können hier als PDF-Datei heruntergeladen werden:
ↆ LIEFERANTENVERTRAG nach KOV XI (als PDF)
ↆ LIEFERANTENRAHMENVERTRAG gemäß KOV XIII (als PDF)
ↆ KONTAKTDATENBLATT Netzbetreiber 2021 (als PDF)
ↆ Auftrag zur Unterbrechnung der Anschlussnutzung (als PDF)
ↆ KOOPERATIONSVEREINBARUNG vom 31.03.2022 KOV XIII (Änderungsfassung als PDF)
ↆ KOOPERATIONSVEREINBARUNG vom 31.03.2022 KOV XI (Anderungsfassung als PDF)
Standardlastprofilverfahren
Es wird das synthetische Lastprofilverfahren angewendet. Die Stadtwerke Ribnitz-Damgarten GmbH verwendet für die Abwicklung der Gaslieferung an Letztverbraucher bis zu einer maximalen stündlichen Ausspeiseleistung von 500 Kilowatt und bis zu einer jährlichen Entnahme von 1,5 Millionen Kilowattstunden standardisierte Lastprofile.
Zur Anwendung kommen dabei die repräsentativen »Standardlastprofile für Mecklenburg-Vorpommern / windreich« nach dem Gutachten der TU München von 2005. Folgende Standardlastprofile kommen zur Anwendung:
Prognose- und Tagesmitteltemperatur
Es kommt die Prognosetemperatur des Deutschen Wetterdienstes der Station Barth zur Anwendung.
Standardlastprofile für Gewerbekunden
KO4: Gebietskörperschaften, Kreditanstalten, Organisationen ohne Erwerbszweck
MK4: Metall, KFZ
HA4: Einzelhandel, Großhandel
BA4: Bäckereien
GA4: Gaststätten
BH4: Beherbergung
Standardlastprofile für Haushalte
Einfamilienhaushalte (V14)
Mehrfamilienhaushalte (V24)
Kochgas (HK3)
Anwendungsspezifische Parameter
Anwendungsspezifische Parameter werden nicht veröffentlicht, da keine Optimierungsfaktoren verwendet werden.
Ihr Ansprechpartner – Herr Pott
Unsere Öffnungszeiten vor Ort
Montag: | 09:00 - 12:00 Uhr |
Dienstag: | 09:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 14:00 - 17:00 Uhr |
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