Aktuelle Veröffentlichungen
Auf der Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes und den Ergänzenden Verordnungen gewährt die Stadtwerke Ribnitz-Damgarten GmbH allen Lieferanten einen diskriminierungsfreien Zugang und eine Nutzung des örtlichen Verteilnetzes.
Durch konsequente Anwendung der Mandantentrennung ist die absolute Prozessidentität zu allen Lieferanten gewährleistet. Auf den folgenden Seiten finden alle zukünftigen oder bereits bestehenden Netznutzer alle Informationen zur Umsetzung erforderlicher Geschäftsprozesse.
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Feststellung des Grundversorgers
Gemäß § 36 Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz wurde der Grundversorger im Netzgebiet der Stadtwerke Ribnitz-Damgarten GmbH zum 1. Januar 2025 festgestellt.
In dem Netzgebiet ist der Vertrieb der Stadtwerke Ribnitz-Damgarten GmbH der Grundversorger für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2027.
Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Information
Netznutzungsentgelte 2025
Entsprechend § 20 Abs. 1 S. 1 EnWG haben wir die vorläufigen Netznutzungsentgelte für das folgende Kalenderjahr 2025 ermittelt. Hier finden Sie das vorläufige Preisblatt
STADTWERKE RIBNITZ-DAMGARTEN GMBH
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