FAQs
In den letzten Wochen haben Sie Ihre Jahresendabrechnung für Strom und Gas erhalten. Auf der Rechnung finden Sie zum einen Ihren Jahresverbrauch, Ihre bereits entrichtete Zahlung, Ihren bisherigen Abschlag und Ihren Abschlag für das folgende Jahr.
Warum ist es wichtig, meinen Zählerstand zu melden?
Sie werden aufgefordert Ihren Zählerstand Ihrem Energieversorger mitzuteilen. Anhand dieses Zählerstandes und dem gemeldeten von einem Jahr zuvor wird Ihr Verbrauch abgerechnet – und nur Ihr Verbrauch! Melden Sie Ihren Zählerstand nicht, wird Ihr Energielieferant den Verbrauch rechnerisch ermitteln. Das führt dazu, dass Ihnen nicht Ihr tatsächlicher, sondern der rechnerisch ermittelte Verbrauch in Abrechnung gestellt wird. Auch Ihre Guthaben oder Forderungen beziehen sich dann auf den rechnerischen Wert.
Melden Sie daher am besten immer Ihren Zählerstand, sobald Sie von Ihrem Netzbetreiber oder Ihrem Energielieferanten dazu aufgefordert werden. Dies können Sie per Post mit der Ihnen zuvor zugeschickten Ablesekarte tun, Sie können ihn aber auch ganz einfach digital übermittelt, per QR-Code, per Formular auf den Webseiten Ihres Energielieferanten, per Mail oder auch per Telefon. Halten Sie dafür Ihre Kunden- und Marktlokationsnummer oder Zählernummer bereit. Alle erforderlichen Angaben finden Sie auf Ihrer letzten Abrechnung. Die Zählernummer befindet sich ebenfalls auf Ihrem Zähler unter dem Display. Hat es bei Ihnen einen Zählerwechsel gegeben, dann halten Sie bitte die neue Zählernummer bereit. Diese befindet sich in der Regel unter dem Display direkt auf Ihrem Zähler.
So prüfen Sie Ihre Energierechnung Schritt für Schritt
Eine Energierechnung kann kompliziert wirken, aber mit ein paar einfachen Kontrollen stellen sie sicher, dass alles korrekt ist. Hier sind die wichtigsten Punkte:
1. Sind sie der richtige Adressat?
Überprüfen Sie Namen, Kundennummer und Adresse. Besonders in Mehrfamilienhäusern lohnt sich ein genauer Blick – manchmal kann es bei der Zustellung zu Verwechslungen kommen. Stimmen auch Zählernummer und Marktlokationsnummer?
Ihre Marktlokationsnummer finden Sie auf der Vertragsbestätigung Ihres Energielieferanten.
2. Zählerstand im Fokus
Kontrollieren Sie Anfangs- und Endzählerstand. Der Lieferant muss angeben, ob diese abgelesen, anhand der letzten Abrechnung hochgerechnet oder auf Ersatzwerten basieren. Bei Abweichungen von Ihrem eigenen Ablesewert fordern Sie von Ihrem Energielieferanten eine Korrektur an.
Unser Hinweis: Melden Sie immer Ihren Zählerstand, sobald Sie von Ihrem Netzbetreiber oder Ihrem Energielieferanten dazu aufgefordert werden. So lassen sich Korrekturen vermeiden und Sie sparen sich Ihre Zeit.
3. Abrechnungszeitraum und Preisänderungen
Prüfen Sie, ob der Abrechnungszeitraum stimmt und ob evtl. Preisänderungen korrekt berücksichtigt wurden.
4. Passt der Preis?
Vergleichen Sie den berechneten Tarif mit Ihrem Vertrag. Der Preis besteht i. d. R. aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis pro Kilowattstunde (kWh).
5. Sind die Abschläge verrechnet?
Ihre monatlichen Vorauszahlungen müssen korrekt mit dem Gesamtbetrag verrechnet worden sein.
6. Stimmt der Rechnungsbetrag?
Er ergibt sich aus Verbrauch, Preis und verrechneten Abschlägen.
7. Verbrauchsstelle und Bankverbindung
Ihre Rechnungsadresse ist evtl. nicht die Adresse der Verbrauchsstelle – überprüfen Sie diese und melden Sie es Ihrem Energielieferanten, falls sie nicht übereinstimmen. Wenn Sie ein SEPA-Mandat erteilt haben, stellen Sie bitte sicher, dass die Bankverbindung korrekt angegeben wurde um Zahlungen zu ermöglichen. Auch die monatlichen Abschläge werden von dem genannten Konto eingezogen.
Wenn etwas unklar ist, lassen Sie sich die Abrechnung verständlich von Ihrem Energielieferanten erklären. So behalten Sie den Überblick!
Sonderkündigungsrecht bei Preisanpassungen
Hat sich der Arbeitspreis und/oder der Grundpreis Ihres Energielieferanten für das Folgejahr geändert, haben sie automatisch ein Sonderkündigungsrecht. Möchten Sie davon Gebrauch machen um Ihren Anbieter zu wechseln, benötigen Sie die 11-stellige Marktlokationsnummer. Diese befindet sich ebenfalls auf Ihrer letzten Abrechnung. Mit der Marktlokationsnummer kann Ihre Verbrauchsstelle eindeutig zugeordnet werden. Zukünftig ersetzt die Marktlokationsnummer die Zählpunktbezeichnung.
Haben Sie weitere Fragen? Unsere Stadtwerke Ribnitz-Damgarten helfen Ihnen gerne weiter! Informieren Sie sich auch gerne über die Website der Stadtwerke unter Service: FAQ und Lexikon srdABC. (https://www.stadtwerke-rd.de/service/faq
und www.stadtwerke-rd.de/service/srdabc)
Stand: Januar 2025
Der Vertrag wird mit Ihnen auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von jedem Vertragspartner jederzeit mit einer Frist von einem Monat in Textform (Brief, Fax oder Mail) gekündigt werden. Die Stadtwerke werden dem Kunden eine ordentliche und außerordentliche Kündigung innerhalb von einer Woche nach Zugang in Textform unter Angabe des Vertragsendes bestätigen. Besondere Kündigungsrechte gemäß den beigefügten AGB bleiben unberührt.

Nicht vergessen: beim Umzug unbedingt am letzten Tag noch den Stromzähler ablesen. Steht nämlich ein Wohnortwechsel an, dürfen Sie zum einen Ihren Vertrag mit dem Stromversorger kurzfristig kündigen. Zum anderen muss der Stromversorger informiert werden, dass Sie ab jetzt nicht mehr für diese Wohnung Stom beziehst und bezahlst. Gib dazu telefonisch, per Mail, per Online-Formular oder per Post den finalen Zählerstand deinem Stromversorger an. Und auch gleich Ihre neue Anschrift!
03821 - 89 33 - 44 Störungshotline Gasnetz
03361 - 7 33 23 33 Störungshotline Stromnetz (E.DIS Netz GmbH)
Welche Daten benötigen die Stadtwerke Ribnitz-Damgarten GmbH, um An- bzw. Abmeldungen durchzuführen?
Jeder Mieter ist verpflichtet, sich an- und abzumelden.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Übergabeprotokoll der Wohnung/des Hauses mit Zählernummern und Zählerständen
- Miet-/Kaufvertrag (Beginn des Versorgungsvertrages)
- bei der Abmeldung wird zusätzlich die neue Adresse benötigt (zur Nachsendung der Schlussrechnung)
- Marktlokationsidentifikationsnummer¹ (MaLo-ID)
¹ Die Marktlokationsidentifikationsnummer (MaLo-ID) finden Sie auf Ihrer letzten Jahresabrechnung. Alternativ können sie Ihre MaLo-ID bei Ihrem Netzbetreiber mittels Zählernummer erfragen. Eine genaue Angabe der MaLo-ID ist für die korrekte Abwicklung Ihrer Energieangelegenheiten wichtig, wie Lieferantenwechsel oder Strom-/Gasanmeldung bei Einzug.
Nach der Anmeldung erhält der Kunde eine Bestätigung des Versorgungsvertrages mit den Angaben zu den monatlich fälligen Abschlagszahlungen. Je nach Höhe der verbrauchten Energie bieten die Stadtwerke günstigere Tarife an.
Die Jahresrechnung im Januar beinhaltet ebenfalls die Höhe der jeweiligen monatlichen Abschlagszahlungen für das laufende Jahr.
Je nach verbrauchter Menge an Strom, Gas, Wärme und gewähltem Tarif sind laufende monatliche Abschlagszahlungen fällig. Schauen Sie unter Downloads gerne unsere Preislisten an oder informieren Sie sich direkt bei unseren Mitarbeitern aus dem Kundencenter.
Folgende Möglichkeiten gibt es:
- Lastschriftverfahren
- Überweisung
- Dauerauftrag
- Bareinzahlung
Die Abschläge werden jeweils zum 15. eines Monats fällig.
Bei Nichtzahlung der Abschläge wird die Versorgung nach vorheriger Ankündigung durch Mahnung und Sperrandrohung eingestellt. Erst nach der Zahlung der Sperr- und Öffnungsgebühren und der Begleichung der offenen Beträge erfolgt eine Wiedereinschaltung.
Im Januar eines jeden Jahres wird eine Jahresrechnung für das vorhergehende Jahr erstellt.
Diese kann einen Gutschriftbetrag oder einen Nachzahlungsbetrag entsprechend der verbrauchten Menge ausweisen. Die Jahresrechnung beinhaltet auch die Höhe der Abschlagszahlungen für das laufende Jahr.
Montag: | 09:00 – 12:00 |
Dienstag: | 09:00 – 12:00 und 14:00 – 16:00 |
Mittwoch: | 14:00 – 17:00 |
Donnerstag: | 09:00 – 12:00 |
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